Handänderungssteuer
- Die Handänderungssteuer wird erhoben bei Handänderungen in der Gemeinde gelegener Grundstücke.
- Der Steueranspruch entsteht mit der Handänderung und wird mit der Rechnungsstellung fällig.
- Der Steuersatz beträgt 1 Prozent.
- Der Steuersatz wird um die Hälfte ermässigt bei Handänderungen zwischen Eltern und ihren Kindern.
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